AVB-Stand: A3278 Druckdatum 09/2024. Versicherer: BarmeniaGothaer. Gemäß AVB Reiseversicherung A3278. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Alle Beitragsbeispiele werden im Online-Rechner aktualisiert angezeigt.
Häufige Fragen
Alles zur Reiserücktrittsversicherung
Mindestens 30 Tage vor Reisebeginn. Wichtige Ausnahme: Wenn zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage liegen — z.B. ein Last-Minute-Urlaub — muss die Versicherung spätestens am 3. Tag NACH der Reisebuchung abgeschlossen werden. Wer zu spät abschließt, hat keinen Versicherungsschutz, falls etwas dazwischen kommt.
Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Stornokosten (was du laut Reisevertrag bei Absage zahlen müsstest), Rückreisekosten bei Abbruch der Reise sowie der anteilige Wert nicht genutzter Reiseleistungen. Beispiel: Du bist 3 von 14 Urlaubstagen ins Krankenhaus gekommen — die Versicherung erstattet die 11 nicht genutzten Tage anteilig. NICHT versichert sind vorhersehbare Ereignisse oder ein Rücktritt ohne triftigen Grund („Ich hab keine Lust mehr").
Du kannst frei wählen. Mit Selbstbeteiligung wird der Beitrag günstiger — die SB beträgt 25 € je versicherte Person und Versicherungsfall, bei Krankheit als Auslöser sind es 20 % vom Schaden (mindestens 25 €). Ohne SB zahlst du im Schadenfall null, dafür aber höhere Prämie. Bei großen Reisepreisen (z.B. Kreuzfahrt 7.000 €) lohnt sich oft die Variante ohne SB; bei kleinen Reisen ist die SB kaum spürbar.
Nein. Wenn Airline, Reiseveranstalter oder Hotel die Reise stornieren, sind diese selbst verantwortlich für die Erstattung — z.B. nach EU-Fluggastrechte-Verordnung. Die Reiserücktrittsversicherung deckt nur Stornierungen, die von DIR ausgehen — etwa weil du oder ein naher Verwandter erkrankt sind, du den Job verloren hast oder dein Haus durch Brand beschädigt wurde.
Eine plötzliche, unerwartete und schwere Erkrankung. Klassisch: schwere Grippe mit Reiseunfähigkeitsattest, Knochenbruch, Herzinfarkt, schwere Magen-Darm-Erkrankung. Eine harmlose Erkältung reicht meist nicht. Wichtig: Auch wenn nicht du, sondern ein naher Verwandter (Eltern, Kinder, Geschwister) schwer erkrankt, kannst du die Reise absagen — auch das ist ein versicherter Grund. Schwangerschaft gilt, sofern sie einen Reiseantritt unzumutbar macht.
Der Beitrag richtet sich nach Reisepreis, Alter, Personenzahl und gewählter Variante (mit oder ohne Selbstbehalt) sowie der Tarifart (Travel Day einmalig oder Travel+ Jahresvertrag). Den exakten Preis für deine Konstellation siehst du in Sekunden im Online-Rechner von BarmeniaGothaer. Faustregel: Der Beitrag liegt typisch im einstelligen Prozentbereich des Reisepreises.
Travel Day eignet sich für eine konkrete teure Reise (Hochzeitsreise, Kreuzfahrt, Fernreise) — du zahlst einmalig und musst dich danach um nichts mehr kümmern. Travel+ als Jahresvertrag mit automatischer Verlängerung lohnt sich, wenn du im Jahr mindestens 2-3 Reisen machst. Beim Jahresschutz musst du beim Abschluss beachten: Reisen, die schon gebucht sind, sind nur abgesichert, wenn die Versicherung mindestens 30 Tage vor Reise abgeschlossen ist.