AVB-Stand: A3278 Druckdatum 09/2024. Versicherer: BarmeniaGothaer. Gemäß AVB Reiseversicherung A3278. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Versicherungssummen sind tarifliche Richtwerte — die im Vertrag konkret vereinbarten Summen werden im Online-Beitragsrechner angezeigt.
Häufige Fragen
Alles zur Reise-Haftpflicht
Es kommt drauf an. Eine gute Privathaftpflicht deckt Schäden weltweit ab — meist allerdings nur für Aufenthalte bis 12 Monate. Bei längeren Auslandsreisen oder bei Versicherern mit eingeschränktem Auslandsschutz ist die Reisehaftpflicht eine sinnvolle Ergänzung. Wenn du noch gar keine Privathaftpflicht hast, ist die Reisehaftpflicht für Reisezeiten unverzichtbar — den exakten Beitrag siehst du im Online-Rechner. BarmeniaGothaer-Privathaftpflicht-Kunden brauchen die Reisehaftpflicht in der Regel nicht zusätzlich.
Sie ist im Prinzip eine Privathaftpflicht — beschränkt auf die Reisezeit und das Ausland. Sie zahlt, wenn du einer anderen Person versehentlich einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügst — etwa wenn du jemanden anrempelst und sein Handy zerbrichst, oder wenn du im Hotelzimmer aus Versehen die Spülung verstopfst und Wasserschaden verursachst. Weil sie nur auf Reisen gilt, ist sie deutlich günstiger als eine Privathaftpflicht.
Schäden mit gemieteten Land-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sind über die Reisehaftpflicht NICHT abgedeckt. Dafür brauchst du die KFZ-Haftpflicht des Mietwagens (ist im Mietvertrag enthalten) bzw. eine Vollkasko für den Mietwagen selbst (Schäden am Mietwagen). Die Reisehaftpflicht greift nur für Schäden, die du mit deinem eigenen Körper, deinem Gepäck oder einem klassischen Fahrrad/Pedelec verursachst.
Ja — Schäden mit klassischen Fahrrädern und mit Pedelecs (bis 25 km/h Tretunterstützung) sind ausdrücklich mit eingeschlossen. Wenn du z.B. an der Adria im Urlaub mit dem Fahrrad jemanden anfährst, übernimmt die Reisehaftpflicht den Schaden. NICHT versichert sind schnellere E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h, da diese als Kraftfahrzeug gelten und eine eigene KFZ-Haftpflicht brauchen).
Der Verlust von Hotel- oder Ferienwohnungsschlüsseln ist mitversichert (AVB C.6.8): Versicherungssumme 30.000 € pro Versicherungsfall, Jahreshöchstgrenze 60.000 €, Selbstbehalt 150 € je Fall. Hotels berechnen für den Austausch der Schließanlage oft mehrere hundert bis tausend Euro — die Reisehaftpflicht übernimmt diese Kosten im genannten Rahmen. Verliehene Schlüssel zu privaten Wohnungen können je nach Tarif eingeschränkt sein.
Travel+ als Jahresvertrag und Travel Day für Einzelreisen werden je nach Reisedauer, Personenzahl und Tarif individuell berechnet. Im Online-Rechner von BarmeniaGothaer siehst du den exakten Preis für deine Konstellation in Sekunden.