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Auslandskrankenversicherung 2026 — Was zahlt sie wirklich, was nicht

Travel+ und Travel day im Klartext: Wie die beiden BarmeniaGothaer-Auslandskrankenversicherungen funktionieren, was die AVB wörtlich sagen — und welche Internet-Mythen einfach falsch sind.

Anil Anik
Anil Anik
Gebundener Versicherungsvertreter, BarmeniaGothaer
Veröffentlicht 04.04.202611 Min. Lesezeit

Eine Blinddarm-OP in den USA kostet schnell 25.000 bis 60.000 US-Dollar. Ein medizinischer Rücktransport per Ambulanzflugzeug aus Südostasien liegt zwischen 30.000 und 80.000 Euro. Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung deckt davon: nichts. In diesem Artikel erkläre ich dir, was eine Auslandskrankenversicherung — konkret die beiden BarmeniaGothaer-Tarife Travel+ und Travel day — wirklich leistet, wo sie Lücken hat und wann sie sich lohnt. Dabei zitiere ich ausschließlich aus den Versicherungsbedingungen (AVB), die ich verlinke, damit du nichts glauben musst, sondern alles nachlesen kannst.

Warum dieser Artikel

Ich bin gebundener Versicherungsvertreter §34d Abs. 7 GewO der BarmeniaGothaer. Das heißt: Ich verkaufe nur Tarife dieses Hauses. Ich tue trotzdem nicht so, als wäre alles gleichermaßen gut — sondern erkläre dir die Mechanik, damit du selbst entscheiden kannst, ob du eine Auslandskrankenversicherung brauchst und welche Variante passt. Wer einen breiten Marktvergleich will, sollte zum Makler gehen. Wer wissen will, was hinter den Buchstaben in der BarmeniaGothaer-Police steht — bist du hier richtig.

Was die gesetzliche Krankenversicherung im Ausland leistet — und was nicht

Drei Stufen, die du dir merken kannst:

Innerhalb der EU plus Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte. Sie berechtigt dich zur Behandlung beim öffentlichen Gesundheitsanbieter des jeweiligen Landes — nach den dortigen Regeln. In Frankreich oder Spanien heißt das oft: erst selbst zahlen, später Belege bei der heimischen Kasse einreichen, Erstattung nach dortigem Tarif. Privatkliniken, höhere Komfortklassen und Eigenanteile bleiben in der Regel an dir hängen.

Außerhalb dieser Länder — also in den USA, Kanada, Türkei, Thailand, Marokko, Australien, Brasilien — leistet die deutsche GKV überhaupt nichts. Du bist dort medizinisch wie ein Selbstzahler.

Der Rücktransport nach Deutschland ist in keinem Fall durch die GKV abgedeckt. Das ist die Lücke, die regelmäßig fünfstellige Beträge erzeugt — und der einzige Grund, warum auch innerhalb der EU eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll ist.

Travel+ vs. Travel day — die zwei Produkte

Die BarmeniaGothaer bietet zwei eigenständige Auslandsreise-Krankenversicherungen, und du solltest wissen, dass sie sogar von verschiedenen Konzerngesellschaften gezeichnet werden:

  • Travel+ — Jahresvertrag, gezeichnet von der Barmenia Versicherungen a. G.
  • Travel day — Einzelreise-Vertrag (3 bis 365 Tage), gezeichnet von der Barmenia Krankenversicherung AG

Die wichtigsten Unterschiede:

PunktTravel+Travel day
VertragsartJahresvertragEinzelreise
Reisedauer pro Triperste acht Wochen je Reisegesamte gebuchte Reise, 3 bis 365 Tage
Anzahl Reisen„nicht begrenzt"eine einzelne Reise
Single-Beitrag 18–6544,90 € pro Jahr1,95 €/Tag (1.–42. Tag), 4,80 €/Tag (43.–365. Tag)
Familien-Beitrag 18–6589,80 € pro Jahr3,90 €/Tag (1.–42. Tag), 9,60 €/Tag (43.–365. Tag)
Beitrag ab 66 (Single)186,20 € pro Jahr7,30 €/Tag (1.–42. Tag), 30,00 €/Tag (43.–365. Tag)

Quelle: Travel+ AVB §1 Abs. 3 und §11 (Seite 6 + Seite 13), Travel day AVB §2 Abs. 1 und §8 (Seite 2 + Seite 4).

Die Faustregel: Wer mindestens zweimal im Jahr verreist — und sei es nur ein Wochenende in Prag und Sommerurlaub in Kroatien — fährt mit Travel+ als Jahresvertrag günstiger. Wer einmal pro Jahr für drei Wochen wegfährt oder eine besonders lange Reise plant (Sabbatical, Weltreise, Auslandssemester unter einem Jahr), ist mit Travel day flexibler.

Wer kann sich versichern? Bei beiden Tarifen muss die versicherte Person mindestens 18 Jahre alt sein und den gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben (Travel+: „mindestens sechs Monate im Jahr in Deutschland"). Beim Familientarif von Travel day darf das älteste Familienmitglied das 66. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Travel day AVB §2 Abs. 1).

Was ist gedeckt

Beide Tarife erstatten 100 Prozent der Kosten für die nachfolgenden Leistungen — es gibt keinen Selbstbehalt in der Auslandskrankenversicherung. Die AVB nennt durchgehend „100 %" als Erstattungssatz.

Im Ausland — bei beiden Tarifen abgedeckt (Travel+ §4 a auf Seite 7–9 / Travel day §4 Abs. 1 auf Seite 2):

  • Ambulante Heilbehandlung beim Arzt
  • Stationäre Heilbehandlung im Krankenhaus, inklusive Operationen
  • Arznei- und Verbandmittel, sofern ärztlich verordnet
  • Heil- und Hilfsmittel (Bäder, Massagen, Inhalationen, physikalische Behandlung) — Sehhilfen und Hörgeräte sind ausgenommen
  • Bildgebende Diagnostik wie Röntgen, Ultraschall, MRT
  • Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus zur Erstversorgung nach einem Notfall
  • Transport zur stationären Heilbehandlung in ein geeignetes Krankenhaus
  • Telemedizinische Leistungen (Travel+)

Krankenhaus-Tagegeld (zusätzlich zur Kostenerstattung): 15 € pro Tag, alternativ als Wahlrecht 30 € pro Tag statt Kostenerstattung — Travel+ §4 b/c (Seite 9), Travel day §4 Abs. 1 i und Abs. 2 (Seite 2).

Zahnbehandlung (Travel+ §4 a Seite 9 / Travel day §4 Abs. 1 i Seite 2) — wörtlich:

„Zahnbehandlung in Form von notwendigen einfachen Zahnfüllungen, Reparaturen am vorhandenen Zahnersatz und provisorischer Zahnersatz."

Konkret: Wenn dir im Urlaub ein Stück Zahn abbricht, übernimmt der Tarif die einfache Füllung oder eine provisorische Krone, damit du beschwerdefrei nach Hause reisen kannst. Was nicht gedeckt ist: dauerhafter Zahnersatz wie endgültige Kronen, Brücken, Implantate oder Prothesen, ebenfalls keine Kieferorthopädie. Die endgültige Versorgung machst du nach der Heimkehr bei deinem deutschen Zahnarzt.

Rettung und Bergung — 100 %, bis zu 5.000 € (Travel+ §4 g Seite 10, Travel day §4 Abs. 3 Seite 2). Das ist die Bergungspauschale, falls du in den Bergen verunglückst und mit dem Hubschrauber heruntergeholt werden musst.

Rücktransport / Ambulanzflug — Travel+ §4 h (Seite 10) und Travel day §4 Abs. 4 (Seite 3). Bei medizinisch sinnvollem und vertretbarem Rücktransport übernimmt die Versicherung 100 % der notwendigen Aufwendungen einschließlich des medizinisch geschulten Begleitpersonals. Zusätzlich gibt es eine Pauschale von 500 € zum Ausgleich weiterer Kosten.

Voraussetzungen für einen Rettungsflug per Ambulanzflugzeug stehen wörtlich in der AVB: Ein ärztliches Attest muss bestätigen, dass der Flug die einzige Möglichkeit ist, eine lebensbedrohliche Entwicklung zu vermeiden — oder wenn die voraussichtlichen Behandlungskosten im Ausland höher sind als die Rückführungskosten — oder wenn die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich länger als sieben Tage dauern würde.

Überführung oder Bestattung am Sterbeort — bis 10.000 € (Travel+ §4 i / Travel day §4 Abs. 5).

Was auch nach der Heimkehr greift — Leistungen in Deutschland (Travel+ §5 / Travel day §4a auf Seite 3):

  • Krankenhaus-Tagegeld 30 € pro Tag, bei Travel day sogar ohne Kostennachweis
  • Transport zur Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus, bis 600 €
  • Überführung innerhalb Deutschlands, bis 600 €

Das ist die Brücke zwischen Auslandsfall und Heimat-Versorgung — wenn du etwa nach dem Rücktransport noch eine Woche stationär in Deutschland behandelt werden musst.

Was ist NICHT gedeckt — die Ausschlüsse

Hier ist meine wichtigste Botschaft: Behaupte nicht, was nicht in den AVB steht. Im Internet liest man viel über angebliche Extremsport-Ausschlüsse oder „USA und Kanada nicht versichert". Beides steht nicht in den Travel+- oder Travel day-Bedingungen. Was wirklich ausgeschlossen ist, listet Travel+ §6 (Seite 11) bzw. Travel day §5 (Seite 3):

a) Behandlungen, die der Grund für die Reise waren — wer in die Türkei fliegt, um sich dort eine Hüfte operieren zu lassen, ist nicht versichert. Das ist Medizintourismus und nicht der Zweck einer Reisekrankenversicherung.

b) Krankheiten und Unfälle, die schon vor der Reise feststellbar geplante Behandlung benötigten — wer mit Kenntnis einer anstehenden OP eine Reise antritt, bekommt für genau diese Behandlung keine Leistung. Bereits vorhandene Erkrankungen, die sich während der Reise verschlechtern, sind dagegen versichert (Travel+ §6 Abs. 1 a).

c) Folgen von aktiver Teilnahme an Krieg, inneren Unruhen oder terroristischen Anschlägen (Travel+ §6 Abs. 1 b). Wichtig dabei: Travel day macht in §5 Abs. 2 a die Klarstellung „Terroristische Anschläge und deren Folgen zählen nicht zu den Kriegsereignissen" — Opfer eines Anschlags sind also versichert; was ausgeschlossen ist, ist die aktive Teilnahme.

d) Vorsätzlich herbeigeführte Krankheiten und Unfälle sowie Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen.

e) Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung.

f) Zahnersatz im klassischen Sinn (Kronen, Brücken, Implantate, Prothesen) und Kieferorthopädie (Travel+ §6 Abs. 1 f / Travel day §5 Abs. 2 d). Provisorischer Zahnersatz für die akute Reisezeit ist ausdrücklich Bestandteil des Schutzes — siehe oben.

g) Kur- und Sanatoriumsbehandlung sowie Rehabilitationsmaßnahmen (Travel+ §6 Abs. 1 g / Travel day §5 Abs. 2 e).

h) Behandlungen durch nahe Familienangehörige (Ehepartner, Eltern, Kinder).

i) Pflege- oder Verwahrungsbedingte Unterbringung.

Das ist die vollständige Liste. Es gibt keinen pauschalen Ausschluss für Extremsport (Tauchen, Klettern, Skifahren). Es gibt keinen Ausschluss für die USA, Kanada oder andere „Hochrisikoländer". Solche Behauptungen kursieren oft, aber sie stehen nicht in den Bedingungen, die die BarmeniaGothaer ausreicht.

Vorerkrankungen — der wichtige Unterschied zwischen den Tarifen

Hier müssen wir genau hinsehen, weil Travel+ und Travel day unterschiedliche Klauseln haben:

Travel+ §6 Abs. 1 a (Seite 11) — wörtlich:

„Wir leisten nicht für die in den letzten drei Monaten vor Antritt der Reise behandelten Krankheiten und Unfälle, wenn:

  • Sie die Reise antreten, um sich im Ausland behandeln zu lassen.
  • Bei Reisebeginn Folgendes feststeht: Sie müssen während der Reise, wie Sie es geplant haben, behandelt werden."

→ Drei-Monats-Frist. Wenn deine Vorerkrankung in den drei Monaten vor Reisebeginn behandelt wurde und die Reise nur dem Behandeln dient — kein Schutz. War die Vorerkrankung dagegen länger nicht in Behandlung oder verschlechtert sie sich während der Reise unerwartet — Schutz besteht.

Travel day §5 Abs. 1 — wörtlich, ohne feste Monatszahl:

„a) Behandlungen im Ausland als alleiniger Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren oder b) zum Zeitpunkt des Reisebeginns feststand, dass Behandlungen bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden müssen."

Travel day nennt keine konkrete Monatszahl. Wenn du also mit einer chronischen Erkrankung lebst, die regelmäßig behandelt wird (Diabetes, Bluthochdruck, Asthma), gilt die allgemeine Regel: Behandlungen, die nicht der Grund für die Reise waren und nicht schon vor Abreise feststanden, sind versichert. Verschlechtert sich deine Vorerkrankung während der Reise unerwartet, leistet der Tarif. Das ist eine pragmatische und für chronisch Erkrankte gute Regelung.

Schwangerschaft ist ausdrücklich versichert — Travel+ §1 Abs. 4 a nennt „notwendige ärztliche Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaft, Früh- oder Fehlgeburt sowie ein unvorhersehbarer medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbruch". Eine starre Schwangerschaftswoche-Grenze nennen die AVB nicht.

Geltungsdauer und Geltungsbereich

Travel+ — wann der Schutz greift (§1 Abs. 3, Seite 6):

„Versicherungsschutz besteht für folgende Reisen:

  • Sie übernachten mehr als ein Mal außerhalb ihres Wohn- oder Arbeitsortes.
  • Oder Sie reisen an einen mindestens 100 km vom Wohnort entfernten Ort."

Der Wochenend-Tagesausflug an die Mosel fällt also nicht unter die Definition Reise — die Versicherung greift erst, wenn du entweder mehr als einmal außerhalb übernachtest oder mehr als 100 Kilometer entfernt bist. Wichtig zu wissen, falls du im Inland eine Tagestour planst und denkst, du wärst durch deinen Jahresvertrag abgesichert.

„Ausland" ist alles außer Deutschland und dein Land des gewöhnlichen Aufenthalts (Travel+ §1 Abs. 1 a). Eine Länder-Negativliste — also „USA nicht versichert" oder „Hochrisikoländer ausgeschlossen" — gibt es in keiner der beiden AVB. Der Schutz ist weltweit.

Travel+ pro Reise: erste acht Wochen (§1 Abs. 3). Wer eine längere Reise plant — Sabbatical, Weltreise — fällt damit auf Travel day zurück, dort sind bis zu 365 Tage pro Reise abdeckbar.

Wann lohnt sich die Police — und wann nicht

Ich versuche, das ehrlich abzuwägen — nicht jeder braucht alle Bausteine.

Klar lohnt sich die Auslandskrankenversicherung:

  • Reisen außerhalb der EU — also USA, Kanada, Türkei, Thailand, Asien, Mittel- und Südamerika, Afrika, Australien. Selbst eine Blinddarm-OP kann sechsstellig werden, der Rücktransport ist ohne Versicherung niemals durch die GKV gedeckt.
  • Lange Reisen ab zwei Wochen Dauer, auch innerhalb der EU. Die Wahrscheinlichkeit eines Krankheitsfalls steigt mit der Reisedauer, und der Rücktransport ist innerhalb der EU genauso teuer wie aus Thailand.
  • Familien mit Kindern — die Wahrscheinlichkeit, dass eines von drei oder vier Personen krank wird, ist statistisch deutlich höher als bei Alleinreisenden. Der Familien-Beitrag bei Travel+ liegt 18–65 bei 89,80 € pro Jahr — das ist weniger als zwei Familien-Restaurantbesuche.
  • Ältere Reisende ab 66 Jahren — die Tarife werden teurer (Travel+ Single ab 66: 186,20 € pro Jahr), aber gerade hier ist das statistische Risiko eines Krankheitsfalls am höchsten.

Wo ich ehrlich relativieren würde:

  • Tagesausflüge im Inland und kurze Heimat-Verwandtschaftsbesuche — die deutsche GKV trägt, hier brauchst du keinen separaten Schutz.
  • Innerhalb der EU bei sehr kurzen Reisen (1 bis 3 Tage) mit junger Reiseperson ohne Vorerkrankungen — die EHIC fängt einen Großteil ab, das Restrisiko ist überschaubar.

Eine letzte praktische Anmerkung: Wer mindestens zweimal pro Jahr verreist, ist mit Travel+ als Jahresvertrag rechnerisch fast immer günstiger und vor allem nie unversichert auf dem Sprung — keine vergessene Buchung, kein verpasster Versicherungsabschluss vor dem Last-Minute-Trip.

Häufige Fragen

Brauche ich innerhalb der EU überhaupt eine Auslandskrankenversicherung?

Die EHIC deckt die Sachleistungen nach dortigem System, aber Eigenanteile, Privatkliniken und vor allem der Rücktransport sind nicht enthalten. Ein Krankenrücktransport von Mallorca kostet schnell 5.000 bis 15.000 €. Schon allein dafür lohnt sich die Auslandskrankenversicherung.

Werde ich abgelehnt, wenn ich Vorerkrankungen habe?

Eine Auslandskrankenversicherung bei der BarmeniaGothaer kennt — anders als die private Krankenvollversicherung — keine Gesundheitsprüfung beim Abschluss. Vorerkrankungen sind grundsätzlich kein Hinderungsgrund. Was sie tun: Behandlungen, die innerhalb der letzten drei Monate vor Reise (Travel+) bzw. bereits feststehend (Travel day) waren und die Reise zum Behandlungszweck nehmen, sind ausgeschlossen. Unerwartete Verschlechterungen während der Reise sind versichert.

Was muss ich tun, wenn ich im Ausland ins Krankenhaus muss?

Im Notfall rufst du die 24/7-Hotline (Notfallnummer steht auf deinem Versicherungsschein bzw. der Karte). Die Servicegesellschaft organisiert die Behandlung und klärt die direkte Kostenübernahme mit dem Krankenhaus. Wenn du selbst zahlen musst, hebst du alle Belege auf und reichst sie nach der Reise ein. Die Versicherung erstattet 100 % gemäß den oben genannten Leistungen.

Sind Skiunfälle und Klettern versichert?

Ja. Die Travel+- und Travel day-AVB enthalten keinen pauschalen Extremsport-Ausschluss. Behandlungskosten nach einem Skiunfall oder beim Klettern sind erstattungsfähig wie jeder andere Unfall. Die Bergung selbst — falls du mit dem Hubschrauber geborgen werden musst — ist bis zu 5.000 € abgedeckt. Eine separate Reiseunfallversicherung kann diese Summen bei aktiven Sport-Reisen ergänzen.

Was kostet ein Rücktransport wirklich?

Das hängt von Entfernung und medizinischem Aufwand ab. Ein einfacher Krankenrücktransport innerhalb Europas mit medizinischer Begleitung im Linienflug liegt zwischen 3.000 und 10.000 €. Ein Ambulanzflug per Spezialflugzeug aus Südostasien oder Übersee kann 30.000 bis 80.000 € erreichen. Travel+ und Travel day übernehmen die notwendigen Aufwendungen zu 100 % plus eine Pauschale von 500 €.


Wenn du den Tarif konkret durchrechnen willst, findest du das Auslandskrankenversicherungs-Modul auf der Hauptseite. Wer als Familie oder mit Vorerkrankung unterwegs ist und sich unsicher ist, welches Paket sinnvoll ist: Schreib mir kurz, ich schaue mir deine Reisekonstellation in einem unverbindlichen Gespräch an.

Quellen

  1. BarmeniaGothaer — AVB Travel+ (Stand 01.10.2025, Formular K 9000 0625 DT)
  2. BarmeniaGothaer — AVB Travel day (Stand 01.01.2026, Formular K 4754 0126 DT)
  3. BarmeniaGothaer — Produkt- und Kundeninformation Travel+/Travel day (Verbraucherinformation, 28 Seiten)
  4. Verbraucherzentrale — Ratgeber Auslandsreisekrankenversicherung
  5. GKV-Spitzenverband — Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC)
  6. Auswärtiges Amt — Reise- und Sicherheitshinweise (Empfehlung Auslandskranken)

Stand der Information: zum Veröffentlichungsdatum dieses Beitrags. Tarif- und Gebührenangaben können sich ändern. Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindlich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Tarifinformationen.

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