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BU mit AU-Klausel: Krankschreibungs-Schutz bis 36 Monate (2026)

Wenn das Krankengeld endet, zahlt die BU oft noch nicht. Die AU-Klausel überbrückt diese Lücke und leistet schon bei längerer Krankschreibung — höchstens 36 Monate. Wie der Auslöser genau funktioniert und in welchen Tarifen die Klausel steckt.

Anil Anik
Anil Anik
Gebundener Versicherungsvertreter, BarmeniaGothaer
Veröffentlicht 24.06.20268 Min. Lesezeit

Wer wochenlang krank ist, lernt schnell zwei Wahrheiten kennen. Erstens: Das volle Gehalt fließt nicht ewig. Nach den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung springt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld ein — befristet und niedriger als dein gewohntes Netto. Zweitens: Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht schon deshalb, weil du krankgeschrieben bist. Sie zahlt erst, wenn feststeht, dass du zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst — und bis das anerkannt ist, vergehen oft Monate. Zwischen dem Auslaufen des Krankengeldes und dem ersten Euro BU-Rente kann so eine Lücke von vielen Monaten klaffen. Genau diese Lücke schließt die AU-Klausel: der Schutz bei Arbeitsunfähigkeit, der schon bei der reinen Krankschreibung greift.

Warum dieser Artikel

Ich bin Anil Anik, gebundener Versicherungsvertreter (§ 34d Abs. 7 GewO) der BarmeniaGothaer. Ich vermittle die hier beschriebenen BU-Tarife — entscheidest du dich nach diesem Text für einen Abschluss, verdiene ich daran mit. Deshalb halte ich mich an das, was in den Bedingungen steht: die genaue Höchstdauer, die genauen Auslöser, die Tarife, in denen die Klausel überhaupt enthalten ist. Konkrete Beiträge nenne ich bewusst nicht — die hängen von deinem Beruf, deinem Alter, der gewünschten Rentenhöhe, der Laufzeit und deiner Gesundheit ab und kommen erst mit einem persönlichen Angebot. Wo die Klausel Grenzen hat, schreibe ich sie hin.

Die Lücke zwischen Krankschreibung und Berufsunfähigkeit

Stell dir vor, eine Bandscheibe, eine längere psychische Erkrankung oder eine Krebstherapie wirft dich für viele Monate aus dem Beruf. Finanziell läuft dann ein Countdown: Die ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter, danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld.

Die private BU springt dagegen nicht automatisch ein. Sie verlangt einen klaren Nachweis: Du musst zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sein und voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande, deinen zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Diese Prognose muss ärztlich belegt und vom Versicherer geprüft werden — und solche Prüfungen brauchen Zeit. In der Praxis kann also genau dann ein Loch entstehen, wenn das Krankengeld endet, die BU-Anerkennung aber noch läuft. Wer keine Rücklagen hat, gerät hier unter Druck.

Was die AU-Klausel ist und wie sie die Lücke schließt

AU steht für Arbeitsunfähigkeit — das ist der Zustand, den der Arzt mit der Krankschreibung bescheinigt. Berufsunfähigkeit (BU) ist etwas anderes und Strengeres: Sie setzt die dauerhafte 50-Prozent-Schwelle voraus. Die AU-Klausel baut genau zwischen diese beiden Begriffe eine Brücke. Sie sorgt dafür, dass die Versicherung schon bei länger andauernder Krankschreibung eine Rente zahlt — ohne dass die volle Berufsunfähigkeit bereits festgestellt sein muss.

Der praktische Nutzen: Du bekommst Geld, während du dich auf die Genesung konzentrierst — und musst nicht warten, bis ein langwieriges BU-Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist.

Der Auslöser: Wann die AU-Rente genau startet

Hier lohnt der genaue Blick, weil oft verkürzt „ab drei Monaten" behauptet wird. So stimmt das nicht. Es gibt zwei Wege in die Leistung:

  • Weg eins — drei Monate plus Prognose: Du bist seit drei Monaten ununterbrochen krankgeschrieben und dein Arzt bescheinigt, dass die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich für weitere drei Monate andauert. Entscheidend ist hier also nicht allein die Vergangenheit, sondern die ärztliche Voraussage in die Zukunft.
  • Weg zwei — sechs Monate als Tatsache: Du bist bereits seit sechs Monaten ununterbrochen krankgeschrieben. Dann brauchst du keine zusätzliche Prognose mehr, weil die sechs Monate schlicht eingetreten sind.

In beiden Fällen läuft es auf rund ein halbes Jahr ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit hinaus — einmal als Prognose vorweggenommen, einmal als bereits eingetretene Tatsache. Der erste Weg kann die Leistung also früher auslösen, verlangt dafür aber die ärztliche Vorausschau. Wer nur „ab drei Monaten" im Kopf behält, überschätzt den Schutz: Ohne die Prognose über die weiteren drei Monate fehlt die halbe Bedingung.

AU-Rente und BU-Rente — niemals gleichzeitig

Die AU-Klausel ist eine Überbrückung, kein zweites Rentenpaket obendrauf.

In der Praxis heißt das: Die AU-Rente trägt dich durch die Phase der Krankschreibung. Wird in dieser Zeit die Berufsunfähigkeit anerkannt, übernimmt anschließend die BU-Rente — in der du dann auch von der Beitragszahlung befreit bist. Bessert sich dein Zustand und du wirst weder berufsunfähig noch bleibst krankgeschrieben, endet die AU-Leistung wieder. Die 36 Monate sind die absolute Obergrenze für die Krankschreibungs-Phase, nicht eine garantierte Mindestdauer.

In welchen Tarifen die AU-Klausel enthalten ist

Die AU-Klausel ist kein automatischer Bestandteil jeder BU. Auf selbst-versichert.de wird die Gothaer SBU Premium in mehreren Varianten angeboten, und nicht jede enthält den Krankschreibungs-Schutz.

Dass der AU-Schutz zusätzlich absichert, schlägt sich im Beitrag nieder: Ein Tarif mit AU-Klausel kostet mehr als die schlanke Variante ohne. Pauschale Eurobeträge sagen hier wenig, weil dein Beitrag von Beruf, Alter, gewünschter Rentenhöhe, Laufzeit und Gesundheitsangaben abhängt. Den konkreten Preis bekommst du über die unverbindliche Anfrage auf der Produktseite.

Bei der Qualität der Bedingungen muss sich die SBU Premium nicht verstecken: Die Ratingagentur Franke & Bornberg vergibt für die SBU Premium (mit und ohne AU) die Spitzenbewertung FFF+ („hervorragend", Rating 04/2025), und die Stiftung Warentest hat den Tarif in der Zeitschrift Finanztest (06/2024) mit der Bestnote bewertet. Maßgeblich für deinen konkreten Fall sind aber immer die Bedingungen — deshalb stehen Höchstdauer und Auslöser oben im Klartext.

Karenzzeit: niedrigerer Beitrag, kürzere Leistungsdauer

Optional lässt sich eine Karenzzeit vereinbaren. Sie verschiebt den Leistungsbeginn nach hinten — du trägst die erste Zeit also selbst — und senkt im Gegenzug den Beitrag. Wichtig zu wissen: Eine Karenzzeit verkürzt zugleich die Höchstdauer der AU-Leistung. Aus den maximal 36 Monaten werden dann entsprechend weniger. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie lange du eine Einkommenslücke aus eigenen Rücklagen tragen könntest, bevor der Schutz greifen muss.

Für wen sich die AU-Klausel besonders lohnt

Besonders wertvoll ist der Krankschreibungs-Schutz für alle, die im Ernstfall schnell in eine Einkommenslücke geraten würden: für Berufstätige mit wenig finanziellem Polster, für Familien mit nur einem Haupteinkommen und für Tätigkeiten mit hohem Risiko langer Ausfälle — etwa durch orthopädische oder psychische Erkrankungen, die statistisch zu den häufigsten BU-Ursachen zählen. Auch wer eine lange, ungewisse Genesungsphase fürchtet, in der die BU-Anerkennung noch offen ist, profitiert von der frühen Zahlung. Wer dagegen ein großes finanzielles Polster hat und eine mehrmonatige Lücke locker überbrücken kann, mag die schlankere Variante ohne AU bevorzugen.

Häufige Fragen

Ersetzt die AU-Klausel die Berufsunfähigkeitsversicherung? Nein. Sie ist ein Zusatz innerhalb der BU, der die Zeit der Krankschreibung überbrückt. Das Kernversprechen — die BU-Rente bei dauerhafter Berufsunfähigkeit — bleibt das eigentliche Herzstück. Die AU-Klausel sorgt nur dafür, dass schon vorher Geld fließt.

Muss ich zu 50 Prozent berufsunfähig sein, damit die AU-Klausel zahlt? Nein. Für die AU-Leistung genügt die ärztliche Krankschreibung über den geforderten Zeitraum. Die 50-Prozent-Schwelle gilt nur für die eigentliche BU-Rente.

Wie lange zahlt die AU-Klausel höchstens? Höchstens 36 Monate. Wird in dieser Zeit die Berufsunfähigkeit anerkannt, wird vorher auf die BU-Rente umgestellt. Eine vereinbarte Karenzzeit verkürzt die Höchstdauer.

Ist die AU-Klausel auch im Tarif ohne AU enthalten? Nein. Die Variante SBU Premium ohne AU verzichtet bewusst auf diesen Schutz und ist dafür günstiger. Enthalten ist die Klausel in der SBU Premium mit AU und in der SBU Invest.

Was du mitnehmen solltest

Die AU-Klausel schließt die gefährliche Lücke zwischen dem Ende des Krankengeldes und der Anerkennung der Berufsunfähigkeit. Sie zahlt eine Rente schon bei länger andauernder Krankschreibung — ausgelöst entweder durch drei Monate Krankschreibung plus ärztliche Prognose über weitere drei Monate oder durch bereits sechs Monate ununterbrochene Krankschreibung, und das für höchstens 36 Monate. AU- und BU-Rente fließen dabei nie gleichzeitig. Enthalten ist der Schutz nur in den Tarifen mit AU-Klausel, nicht in der schlanken Variante ohne.

Wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung insgesamt funktioniert, ab wann sie zahlt und was sie kostet, liest du im großen BU-Ratgeber. Den passenden Tarif mit oder ohne AU-Klausel und ein unverbindliches Angebot bekommst du auf der Seite Berufsunfähigkeitsversicherung.

Quellen

  1. Gothaer — Bedingungen SBU Premium mit AU: Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung), Höchstdauer 36 Monate, Auslöser drei Monate plus Prognose über weitere drei Monate bzw. bereits sechs Monate; im Repo unter /avb/bu/bu-premium-mit-au-avb.pdf
  2. § 48 SGB V — Befristung des Krankengeldes (für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren)
  3. Stiftung Warentest, Finanztest 06/2024 — Bewertung Gothaer SBU Premium (Bestnote)

Stand der Information: zum Veröffentlichungsdatum dieses Beitrags. Tarif- und Gebührenangaben können sich ändern. Dieser Beitrag dient zur allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Verbindlich sind ausschließlich die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Tarifinformationen.

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